Allgemeine Bedingungen zum «SKI / BIKE RING»

In diesen Bestimmungen wird auf die weibliche Form “Mieterin, Vermieterin“ usw. verzichtet und “Mieter, Vermieter“ als Oberbegriff verwendet..

1. Übergabe
Der Vermieter übergibt dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt die im Vertrag erwähnten Objekte in gebrauchsfähigem Zustand.

2. Mietobjekte 
Bei der Übergabe der Ausrüstungen wird ein Verzeichnis erstellt. Im Verlaufe der Mietdauer abhanden gekommenen Artikel sind vom Mieter spätestens auf Ende der Mietdauer auf seine Kosten zu ersetzen.

3. Gebrauch der Artikel 
Der Mieter gebraucht die Artikel zum vertraglich vereinbarten Zweck. Wesentliche Gebrauchsänderungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

4. Unterhalt der Artikel 
A. Normaler Unterhalt
Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt angemessen zu unterhalten und Mängel zu beheben. Mängel sind vom Mieter dem Vermieter zu melden. Der Mieter hat Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Bei dringenden Reparaturen und Massnahmen trifft der Mieter – soweit möglich und zumutbar – die unbedingt notwendigen Vorkehrungen. Notwendige, für die Sacherhaltung unaufschiebbare Arbeiten hat der Mieter zu dulden. Servicearbeiten wie Beläge, Kanten und Bindungen wie Mechanische sind immer durch den Vermieter zu erledigen. Die meisten Service-Arbeiten werden in der Regel im Frühling (Bike im Herbst) nach der Rückgabe der Artikel gemacht und sind im Service-Pack jeweils durch den Mieter zu bezahlen.

B. Kleiner Unterhalt 
Dem Mieter obliegen während der Mietdauer die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Ausbesserungen. (Service, Wachsen, Pneu wechseln wie Bremsen) Service während der Mietdauer müssen beim Vermieter gemacht werden.

5. Erneuerungsarbeiten und Änderungen 
Erneuerungen und Änderungen am Mietobjekt sind nicht erlaubt.

6. Untermiete 
Die Mietartikel dürfen nicht untervermietet werden.

7. Übertragung der Miete 
Die Übertragung des Mietvertrages über die Artikel ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Diese Zustimmung kann verweigert werden.

8. Besichtigungsrecht 
Der Vermieter ist berechtigt, unter 48stündiger Voranzeige die Artikel zu besichtigen. Die Wahrung des Eigentumsrechts und Zwecks Vornahme von Reparaturen notwendig sind.

9. Preisanpassungen 
Der Preis für die Mietgliedschaft bleibt für die ganze Vertragsdauer bestehen. Preisanpassungen und Kosten für die jährliche Instandstellung werden von den Kosten der Verbrauchsmaterialen abhängig gemacht. Somit kann der Preis der Wiederinstandstellungen angepasst werden.

10. Rückgabe der Artikel 
Die Artikel sind in gutem und gereinigtem Zustand, unter Berücksichtigung der aus der vertragsgemässen Benützung sich ergebenden Abnützung oder Veränderung sowie des Zustandes bei Mietantritt zurückzugeben.

Die Rückgabe der vollständigen Ausrüstung erfolgt bis spätestens 15. April (Ski, Skischuhe und Stöcke der laufenden Saison. Bike (spätestens 15. September der laufenden Saison)

Fällt der Rückgabetermin auf einen Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am darauffolgenden lokalen Werktag bis spätestens 14.00 Uhr zu erfolgen. Artikel die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgebracht worden sind wird ein Unkostenbeitrag von sFr. 100.00 verrechnet.

11. Schlussabrechnung 
Die Saisonale Schlussabrechnung beläuft sich immer bei der Rückgabe der Miet-Artikel und wird jeweils vor Ort bestimmt. Dieser Betrag ist bei der Rückgabe zu Zahlen. Defekte Artikel müssen ersetzt werden und bei Rückgabe bezahlt werden.

12. Allgemeine Bedingungen für Skiausrüstungen 
Die Ski‘s sind mit einer geprüften Sicherheitsbindung versehen. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass mit der individuellen Bindungseinstellung nicht jedes Unfallrisiko ausgeschlossen werden kann. Empfehlung: Gewöhnen Sie sich zuerst an die neue Ausrüstung und beginnen Sie vorsichtig! Unfall– und Haftpflichtversicherung sind Sache des Benutzers. Das Mitglied bestätigt, die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand entgegen– genommen zu haben. Abnützungsschäden die durch den üblichen Gebrauch entstehen, gehen zu Lasten der Firma Ski-Zauber Wald. Für Schäden an der Ausrüstung, welche durch unsorgfältigen Gebrauch entstehen, haftet der Benutzer. Es ist verboten die Barcode-Etiketten zu entfernen. Für fehlende Barcode-Etiketten werden sFr. 10.00 verrechnet. Kennzeichnung von Artikeln muss bei der Rückgabe vom Benutzer wieder entfernt werden. Der SKI-RING / BIKE-EING Betrag muss immer im Voraus entrichtet werden. Die Artikel müssen bis 15. April / 15. September zurückgegeben werden. Verspätete Rückgabe, ohne vorgängige Absprache, wird mit einem Unkostenbeitrag von sFr. 100.00 verrechnet. Für verlorene und gestohlene Ausrüstungen haftet der Benutzer / Eltern.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand 
Soweit in diesem Vertrag nicht anderes vereinbart ist, gelten für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Ort des Vermieters der Gerichtsstand.

SKI-Zauber Wald | Hüeblistrasse 41 | CH-8636 Wald / ZH